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oktober 2015

Baublatt.Österreich

mENschen

+

SZENE

Montanuniversität Leoben

Bergparade zum 175-Jahr-Jubiläum

ls Erzherzog Johann 1840 die

„Steiermärkisch-Ständische

Montanlehranstalt“ in Vordernberg

gründete, konnte noch niemand ahnen,

dass sich daraus in den folgenden 175

Jahren mit der Montanuniversität

Leoben eine österreichische Vorzeigeuni-

versität mit Weltruf entwickeln würde

– und nunmehr knapp 4.000 Studieren-

den aus allen Kontinenten. Dieses große

Jubiläum wurde am 2. und 3. Oktober

2015 mit Tagen der offenen Tür und

Europas größter Bergparade gebührend

gefeiert. Bei Kaiserwetter bildeten die

Ehrengäste, mehr als 60 Knappen- und

Hüttenvereine, 12 Musikkapellen und

die Angehörigen der Montanuniversität

einen rund 1,3 km langen Zug der am

Leobener Hauptplatz Aufstellung nahm.

Mit einem herzlichen „Glück auf“ konnte

der Rektor der Montanuniversität,

Wilfried Eichlseder, in seiner Begrüßung

zahlreiche Ehrengäste, darunter auch

den Landeshauptmann der Steiermark,

Hermann Schützenhöfer, willkommen

heißen. Anlässlich der Feierlichkeiten

war der Blick aber nicht nur in die

Vergangenheit gerichtet: Mit dem

europaweit einzigartigen Tunnelfor-

schungszentrum „Zentrum am Berg“

wird im kommenden Jahr am steirischen

Erzberg ein wichtiger Meilenstein für die

Zukunft gesetzt.

www.unileoben.ac.at

A

Barrierefrei – eine weitere Heraus­

forderung für Gewerbetreibende

Ab 1. Jänner 2016 müssen alle

Waren und Dienstleistungen, die

für die Öffentlichkeit bestimmt

sind, barrierefrei angeboten

werden. Dies bedeutet nicht

zuletzt auch für Gewerbetrei-

bende mit Kundenverkehr eine

weitere, kostenintensive Heraus-

forderung.

Konkret müsste beispielsweise ein Baustoff-

händler oder Baumarkt einen barrierefreien

Zugang zum Geschäft haben. Angebote im

Internet sind ebenfalls barrierefrei – also

entsprechend für blinde und sehbehinderte

Menschen korrekt programmiert – und nicht

diskriminierend darzustellen. Sinngemäß gilt

dies auch für den Ersatzteilverkauf von

Baumaschinen, den Vermieter von

Leihgeräten etc.

Der Grund, weswegen nunmehr ab 1.1.2016

diese Vorgaben schlagend werden, liegt be-

reits 10 Jahre in der Vergangenheit zurück.

Damals wurde das Bundesbehinderten-

Gleichstellungsgesetz verlautbart, mit wel-

chem mehrere Übergangsfristen festgelegt

wurden. Während sich die öffentliche Hand

längere Übergangsfristen zugestanden hat,

gibt es für Gewerbetreibende bis 31.12.2015

noch die „letzte“ Regelung. Demnach waren

Maßnahmen zur Beseitigung von Barrieren

bei Kosten mit mehr als 5.000,– Euro gemäß

gesetzlicher Regelung nicht zwingend

umzusetzen.

Durch den Wegfall dieses Schwellwertes

wird die Argumentation einer mangelnden

Zumutbarkeit zur Umsetzung nun maßgeblich

erschwert. Beispielsweise wird hierbei auch

die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des

Unternehmens betrachtet und dies mit den

Kosten einer Anpassung gegenübergestellt.

Über die Möglichkeiten der Anpassungen

informieren insbesondere Behindertenver-

bände sehr umfassend und in der Regel auch

kostenfrei. Um eine neutrale Betrachtung und

Einschätzung der technischen Möglichkeiten

unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen

Zumutbarkeit zu erhalten, empfiehlt es sich

auf jeden Fall eine zweite, unabhängige

Meinung einzuholen.

In rechtlicher Hinsicht muss vor allfälligen

Schadenersatzklagen wegen erfolgter

Diskriminierung von behinderten Menschen

auf jeden Fall ein Schlichtungsverfahren

durchgeführt werden. Ein Hinweis: Zu diesem

Thema bietet die ARS Akademie am 1.12.2015

in Wien eine umfassende Schulung an.

DI Günter Zowa

Ziviltechniker und allgemein

beeideter und zertifizierter

Sachverständiger

KOMMENTAR

Fotos: Montan Uni; A.Riell/BBÖ

Die Ehrengäste

und Vertreter der

Montanuniversität

Leoben nahmen vor

dem Hauptgebäude

Aufstellung, bevor

sie mit dem Zug der

Berg- und

Hüttenleute zum

Hauptplatz

marschierten.

Auch von der

Bergakademie

St. Petersburg,

eine der ältesten

Europas, kam eine

Delegation nach

Leoben.

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