12
oktober 2015
Baublatt.Österreich
mENschen
+
SZENE
Montanuniversität Leoben
Bergparade zum 175-Jahr-Jubiläum
ls Erzherzog Johann 1840 die
„Steiermärkisch-Ständische
Montanlehranstalt“ in Vordernberg
gründete, konnte noch niemand ahnen,
dass sich daraus in den folgenden 175
Jahren mit der Montanuniversität
Leoben eine österreichische Vorzeigeuni-
versität mit Weltruf entwickeln würde
– und nunmehr knapp 4.000 Studieren-
den aus allen Kontinenten. Dieses große
Jubiläum wurde am 2. und 3. Oktober
2015 mit Tagen der offenen Tür und
Europas größter Bergparade gebührend
gefeiert. Bei Kaiserwetter bildeten die
Ehrengäste, mehr als 60 Knappen- und
Hüttenvereine, 12 Musikkapellen und
die Angehörigen der Montanuniversität
einen rund 1,3 km langen Zug der am
Leobener Hauptplatz Aufstellung nahm.
Mit einem herzlichen „Glück auf“ konnte
der Rektor der Montanuniversität,
Wilfried Eichlseder, in seiner Begrüßung
zahlreiche Ehrengäste, darunter auch
den Landeshauptmann der Steiermark,
Hermann Schützenhöfer, willkommen
heißen. Anlässlich der Feierlichkeiten
war der Blick aber nicht nur in die
Vergangenheit gerichtet: Mit dem
europaweit einzigartigen Tunnelfor-
schungszentrum „Zentrum am Berg“
wird im kommenden Jahr am steirischen
Erzberg ein wichtiger Meilenstein für die
Zukunft gesetzt.
www.unileoben.ac.atA
Barrierefrei – eine weitere Heraus
forderung für Gewerbetreibende
Ab 1. Jänner 2016 müssen alle
Waren und Dienstleistungen, die
für die Öffentlichkeit bestimmt
sind, barrierefrei angeboten
werden. Dies bedeutet nicht
zuletzt auch für Gewerbetrei-
bende mit Kundenverkehr eine
weitere, kostenintensive Heraus-
forderung.
Konkret müsste beispielsweise ein Baustoff-
händler oder Baumarkt einen barrierefreien
Zugang zum Geschäft haben. Angebote im
Internet sind ebenfalls barrierefrei – also
entsprechend für blinde und sehbehinderte
Menschen korrekt programmiert – und nicht
diskriminierend darzustellen. Sinngemäß gilt
dies auch für den Ersatzteilverkauf von
Baumaschinen, den Vermieter von
Leihgeräten etc.
Der Grund, weswegen nunmehr ab 1.1.2016
diese Vorgaben schlagend werden, liegt be-
reits 10 Jahre in der Vergangenheit zurück.
Damals wurde das Bundesbehinderten-
Gleichstellungsgesetz verlautbart, mit wel-
chem mehrere Übergangsfristen festgelegt
wurden. Während sich die öffentliche Hand
längere Übergangsfristen zugestanden hat,
gibt es für Gewerbetreibende bis 31.12.2015
noch die „letzte“ Regelung. Demnach waren
Maßnahmen zur Beseitigung von Barrieren
bei Kosten mit mehr als 5.000,– Euro gemäß
gesetzlicher Regelung nicht zwingend
umzusetzen.
Durch den Wegfall dieses Schwellwertes
wird die Argumentation einer mangelnden
Zumutbarkeit zur Umsetzung nun maßgeblich
erschwert. Beispielsweise wird hierbei auch
die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des
Unternehmens betrachtet und dies mit den
Kosten einer Anpassung gegenübergestellt.
Über die Möglichkeiten der Anpassungen
informieren insbesondere Behindertenver-
bände sehr umfassend und in der Regel auch
kostenfrei. Um eine neutrale Betrachtung und
Einschätzung der technischen Möglichkeiten
unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen
Zumutbarkeit zu erhalten, empfiehlt es sich
auf jeden Fall eine zweite, unabhängige
Meinung einzuholen.
In rechtlicher Hinsicht muss vor allfälligen
Schadenersatzklagen wegen erfolgter
Diskriminierung von behinderten Menschen
auf jeden Fall ein Schlichtungsverfahren
durchgeführt werden. Ein Hinweis: Zu diesem
Thema bietet die ARS Akademie am 1.12.2015
in Wien eine umfassende Schulung an.
DI Günter Zowa
Ziviltechniker und allgemein
beeideter und zertifizierter
Sachverständiger
KOMMENTAR
Fotos: Montan Uni; A.Riell/BBÖ
Die Ehrengäste
und Vertreter der
Montanuniversität
Leoben nahmen vor
dem Hauptgebäude
Aufstellung, bevor
sie mit dem Zug der
Berg- und
Hüttenleute zum
Hauptplatz
marschierten.
Auch von der
Bergakademie
St. Petersburg,
eine der ältesten
Europas, kam eine
Delegation nach
Leoben.
C
M
Y
CM
MY
CY
CMY
K