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3 BAUBLATT.ÖSTERREICH MÄRZ 2020 EDITORIAL arum, fragt sich so mancher, sieht man in diesen Tagen noch so viele Bauarbeiter auf den Baustellen? Jeder, der kann, bleibt vernünftigerweise zu Hause um die drohende Ansteckungsgefahr des Coronavirus zu minimieren. Zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe war in diesem Zusammenhang noch vieles unklar. Auch in Zeiten der Corona-Krise braucht es klare Regeln für die Bauwirtschaft. Das von der Bundesregierung beschlos- sene Covid-19-Maßnahmengesetz und die damit einhergehende Verordnung werfen Fragen auf, was das erlaubte Arbeiten auf der Baustelle anlangt. Die aktuelle Rechtslage besagt, dass Bauarbeiten auf Baustellen dann erlaubt sind, wenn es sich um Notfallarbeiten oder um Arbeiten zur Stilllegung einer Baustelle handelt. Es erlaubt aber ebenso bei Einhaltung eines Mindestabstands von 1 Meter die Fortführung der Arbeiten auf ebendieser. Auf dieser 1-Meter-Ausnahme- Bestimmung kann nun der Bauherr auf Vertragserfül- lung beharren und mit rechtlichen Konsequenzen im Falle einer einseitigen Baueinstellung drohen. Hinzu kommt der Umstand, dass die Lieferketten für Baumaterial nicht mehr einwandfrei funktionieren und voraussichtlich auch Personal fehlen wird. Einerseits herrscht öffentliches Versammlungsverbot und andererseits gelten keine fixen Obergrenzen für Baustellenpersonal. Ich denke die Bundesregierung, die in diesen Tagen hervorragende und vorausschauende Arbeit für uns alle leistet, wird auch diese unübersichtlichen Umstände auflösen können. In diesen Tagen erreichen uns in erster Linie Absagen oder Verschiebungen von Messeveranstaltungen, Eröffnungen, Hausaustellungen, usw. Keine leichte Zeit für unsere Redaktion, an aktuelle Informationen heranzukommen. So können wir derzeit haupt- sächlich über Internet und Socialmedia recherchieren, wir stehen Ihnen aber nach wie vor rund um die Uhr zur Verfügung! Bitte bleiben Sie gesund und halten Sie Abstand! Meint herzlichst Ihr Karl Englert Klare Regelungen für Bauarbeiten HuppQuick: neues vollhydrau- lisches Schnellwechselsystem Mit dem ebenso neuen wie hochwertigen HuppQuick-System erweitert die Huppenkothen GmbH ihre umfangreiche Produktpalette durch ein vollhydraulisches Schnell- wechsel-System für Bagger ab 5 t, das höchste Sicherheitsstandards erfüllt und mit vielen Anbaugeräten kompatibel ist. Mit 280 mm Bau­ breite ist das System besonders schmal gebaut, Löffelbreiten sind bis 300 mm möglich. HuppQuick ist für Hoch und Tieflöffel geeignet und auch mit Drehantrieb verfügbar: der Schwenkbereich beträgt 2 x 90° mit der HuppTilt Schwenkeinrichtung. W Karl Englert Verlagsleiter und Herausgeber BAUBLATT.ÖSTERREICH IMPRESSUM | BAUBLATT.ÖSTERREICH: Ausgabe März 2020, Firma des Medieninhabers: specialmedia.com GmbH, Anschrift des Medieninhabers: Johann-Strauß-Gasse 7/2/5, 1040 Wien, Tel.: +43/1/3100700-100, Fax: +43/1/3100700-600 , E-Mail: office@specialmedia.com , Firma des Herstellers: Friedrich Druck & Medien GmbH, Zamenhofstraße 43, 4020 Linz (A), Verlagsort: Johann-Strauß-Gasse 7/2/5, 1040 Wien, Herstellungsort: Zamenhofstraße 43, 4020 Linz, Anschrift der Redaktion: Johann-Strauß-Gasse 7/2/5, 1040 Wien, Name des Herausgebers: Karl Englert, Anschrift des Herausgebers: Johann-Strauß-Gasse 7/2/5, 1040 Wien, Geschäftsführung : Prof. Hans-Jörgen Manstein und Prof. Ing. Mag. Michael Grabner Verlagsleitung: Karl Englert (KE), karl.englert@specialmedia.com, DW 800, Office Management, Anzeigenverrechnung und Redaktionsassistenz: Katja Böhmer (KB), katja.boehmer@specialmedia.com, DW 100, Chefredakteur: Alexander Riell (AR) alexander.riell@specialmedia.com , DW 840, Grafik : Manfred Fürst Grundlegende Richtung: BAUBLATT.ÖSTERREICH ist ein österreichisches, unabhängiges Fachmagazin fur die Bauwirtschaft, mit besonderer Berichterstattung uber Baumaschinen, -geräte und –technik, Web: www.baublatt.at. BAUBLATT.ÖSTERREICH: erscheint monatlich, 10 x jährlich mit zwei Doppelnummern, Auflage: 11.500 Exemplare, Einzelpreis Inland € 9,– Jahresabonnement (10 Hefte) € 69,– (alle Preise inkl. 10% MwSt.), Auslandsabonnements auf Anfrage, Bankverbindung: Erste Bank, BLZ: 20111, Konto: 291 2145 2900, IBAN: AT85 2011 1291 2145 2900, BIC: GIBAATWW, FN 309377t, UID ATU 64333304, Gerichtsstand ist Wien. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von elektronisch übertragenen Dokumenten oder Anzeigen kann keine Verantwortung übernommen werden. Bei nicht ausgewiesenen Bild- und Fotorechten handelt es sich um von den Unternehmen beigestelltes und zum Abdruck freigegebenes Fotomaterial. Impressum gemäß § 25 Mediengesetz unter www.baublatt.at abrufbar.

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