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78 OKTOBER 2020 BAUBLATT.ÖSTERREICH WIRTSCHAFT + MÄRKTE ÖNORM B 2061 Die Baustellengemeinkosten und die Darstellung der Umlage nach der neuen ÖNorm B 2061 Die ÖNorm B 2061 stellt den Standard für die Darstellung der Baukalkulation in allen Baubranchen dar. Praktisch bei jedem öffentlichen und auch bei vielen privatwirtschaftlich abgewickelten Aufträgen sind die K-Blätter zentraler Bestandteil und Grundlage für die Preisprüfung und Preisrechtfertigung (BVergG 1 ) sowie die kaufmännische Basis für die Preisanpassung im Fall des gestörten Bauablaufs. In der Ausgabe 05/2020 der vorliegenden Zeitschrift wurde ein Überblick über die wesentlichen Änderungen mit dem Focus auf das K6-Blatt (Gerätepreise) gegeben. In der Ausgabe 06/2020 wurde des K2-Blatt und das K3-Blatt erörtert und in der Ausgabe 07-08/2020 die Kalkulation der Materialpreise. In der letzten Ausgabe (09/2020) erfolgte eine Beschäftigung mit der Darstellung der Umlage der Baustellengemeinkosten, welche in dieser Ausgabe fortgesetzt wird. Autor: DI Dr. Andreas Kropik Co-Autor: DI Theresa Oswald Baustellengemeinkosten im Umfeld der Gemeinkosten Die Baustellengemeinkosten (BGK) sind die Bereitschaftskosten der Baustelle, also jene Kosten, die anfallen, damit ein Baustellenbetrieb überhaupt möglich ist. Ihnen werden die Kosten jener Produkti- onsfaktoren zugewiesen, die projekt- oder fertigungsbezogen anzusehen sind und nicht unter den Einzelkosten der Produk- tion erfasst werden. BGK können den Einzelleistungen für die Errichtung des Bauwerks nicht direkt zugewiesen werden, weswegen sie unter den Begriff Gemeinkosten fallen. Kein direkter Kostenbezug zum Endprodukt kann z.B. für Bauleitung, Miete für die Benutzung von öffentlichem Gut oder die Kosten des Mannschaftscontainers hergestellt werden. In der letzten Ausgabe (09/2020) wurde die Möglichkeit der Umlage der BGK auf die produktiven Stunden dargestellt, in dieser Ausgabe wird die Möglichkeit der preisan- teilsgerechten Umlage behandelt. Beispiel und Darstellung der preis­ anteilsgerechten Umlage (K2-Blatt) Dienen der Preisanteil (PA) Lohn und der Preisanteil Sonstiges der Leistungspositionen als Kostenträger für die Baustellengemein- kosten, muss die Kalkulation einem zweifa- chen Durchlauf unterzogen werden. Der Tabelle 1 und Tabelle 2 sind die gewählten Ausgangswerte für die nachfolgende demonstrative Berechnung zu entnehmen. Zunächst erfolgt die Kalkulation der Leistungspositionen auf Kostenbasis (1. Durchlauf) ohne Berücksichtigung des Gesamtzuschlages, da die Baustellenge- meinkosten in weiterer Folge Teil des Gesamtzuschlages werden. Die Kalkula- tion erfolgt also zunächst unter Heranzie- hen von Mittellohnkosten (MLK) bzw. Materialkosten. Für jede Position werden somit die Einheitskosten-Lohn (EHK-L) und die Einheitskosten-Sonstiges (EHK-S) ermittelt (Tabelle 3). Tabelle 3: Kalkulation der Leistungspositionen auf Kostenbasis (1. Durchlauf der Kalkulation). Vereinfachend sind hier nur die Ko- stenarten Lohn und Material genannt (in Bezug zu den Preisanteilen Lohn und Sonstiges nicht hybride Kostenarten). Tabelle 4: Ermittlung der Gesamtkosten der Leistungspositionen getrennt in die Preisanteile Lohn und Sonstiges. In weiterer Folge bilden sie den Zuschlagsträger. Tabelle 2: Basis für die Kalkulation sind die Angaben aus dem Leistungsverzeichnis. Tabelle 1: Kalkulation der BGK über Hilfspositionen. Da nachfolgend eine preisanteilsgerechte Umlage vorgenommen wird, erfolgt die Ermittlung getrennt in die Preisanteile (PA). Außerdem ist, nur es in Erinnerung zu rufen, auch in einmalige und zeitgebundene Kosten gegliedert.

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