baublatt jaenner februar
70 JÄNNER/FEBRUAR 2021 BAUBLATT.ÖSTERREICH WIRTSCHAFT + MÄRKTE ÖNORM B 2061 Kalkulation von Regieleistungen und die Darstellung des Regielohns im K3-Blatt Praktisch bei jedem öffentlichen wie auch bei vielen privatwirtschaftlich abgewickelten Aufträgen stellen die ÖNorm B 2061 sowie die zugehörigen K-Blätter den Standard für die Darstellung der Baukalkulation dar. Ein wesentlicher Überblick über die Änderungen der neuen ÖNorm B 2061 sowie die Vorstellung des K6-Blattes (Gerätepreise) finden sich in der Ausgabe 05/2020 der vorliegenden Zeitschrift. Das K2-Blatt und das K3-Blatt ist in der Aus- gabe 06/2020, die Kalkulation der Materialpreise (K4-Blatt) in der Ausgabe 07-08/2020 und die Darstellung der Umlage der Baustellengemeinkosten in den Ausgaben 09/2020 und 10/2020 erörtert. In dieser Ausgabe liegt der Focus bei der Kalkulation von Regielohnpreisen nach der neuen ÖNorm B 2061 Ausgabe 2020. Autoren: DI Dr. Andreas Kropik, DI Theresa Oswald Regieleistungen Gemäß ÖNorm B 2110:2013 Pkt 3.12 sind Regieleistungen Leistungen, welche über den tatsächlichen Aufwand abgegolten werden. Demnach erfolgt eine aufwands orientierte Abrechnung nach den tatsäch- lich geleisteten Arbeitsstunden bzw. den tatsächlich verbrauchten Materialien. Die ÖNorm B 2110:2013 unterteilt Regieleistungen in angehängte und selbstständige Regieleistungen. Angehängte Regieleistungen sind Leistungen, welche im Rahmen eines abgeschlossenen Bauvertrags mit Ein- heits- oder Pauschalpreisen (zusätzlich) anfallen. Diese Leistungen werden folglich nicht gesondert vergeben. Hingegen sind selbstständige Regieleistungen solche, die als im Rahmen eines eigenständigen (Regie-)Vertrages gesondert vergeben werden. Kalkulationsrisiko bei Regieleistungen Ein Teil des Kalkulationsrisikos fällt bei der Kalkulation von Regieleistungen weg, weswegen die Kalkulation an sich beson- deren Rahmenbedingungen unterliegt. Wegen der aufwandsorientierten Abrech- nung (z.B. nach tatsächlich eingesetzten Stunden), ist eine Abschätzung des Produktionsfaktoreneinsatzes, also des Verbrauches, bei der Ermittlung von Bei angehängten Regie leistungen ist zu beachten, dass das Personal für die Regieleistung der für die Erbringung der Hauptleistung vorgesehenen Arbeitspartie entnommen wird. Foto: Shutterstock
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